Dienstleistungen A-Z


Genehmigung für Mietwagen beantragen

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Leistungsbeschreibung

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Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Verfahrensablauf

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Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

An wen muss ich mich wenden?

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zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen großen und selbstständigen Stadt

Zuständige Stelle

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Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder große und selbstständige Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Allgemeine Unterlagen:

Welche Gebühren fallen an?

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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

Welche Fristen muss ich beachten?

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Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

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24.03.2022