Dienstleistungen A-Z


Freie Förderung SGB II beantragen

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine
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Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

Bearbeitungsdauer

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Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

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29.08.2022

Rechtsbehelf

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Gebühren

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