Dienstleistungen A-Z


Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern Ausstellung

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

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Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle erteilt, wenn der Antragsteller:

 

oder

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt.

Was sollte ich noch wissen?

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Personen, die einen Nachweis der Sachkunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Türkei oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, bedürfen keiner Prüfung, soweit der Nachweis der Sachkunde den Anforderungen entspricht.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

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04.04.2017