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Zuschuss des Jobcenters zur Praktikumsvergütung für junge Menschen beantragen, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet werden sollen

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine
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Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.

Förderungsfähig sind:

Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.

Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.

Verfahrensablauf

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Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

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Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

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10.11.2022

An wen muss ich mich wenden?

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Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. 

Zuständige Stelle

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Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.