Dienstleistungen A-Z


Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

Voraussetzungen

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Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Welche Gebühren fallen an?

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Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Rechtsbehelf

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Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport