Dienstleistungen A-Z


Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:

Voraussetzungen

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Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

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Bemerkungen

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Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

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