Dienstleistungen A-Z


Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine

Leistungsbeschreibung

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Für 

sowie für

besteht ein Anspruch auf Krankenhilfe. Die Krankenhilfe - vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse - gilt dann, wenn kein anderer Krankenversicherungsschutz besteht oder dieser den notwendigen Bedarf nicht vollständig abdeckt. Das bedeutet, wenn ​​​​​​​diese Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige krank werden, sorgt das zuständige Jugendamt dafür, dass die Kosten übernommen werden

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die

Mütter oder Väter, die

Kinder, die

Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Jugendämtern. 

Voraussetzungen

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Krankenhilfe können bekommen

Wichtig ist:

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Wenn das Jugendamt die Krankenhilfe ablehnt, können Sie dagegen klagen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

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30.03.2021