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Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

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Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Verfahrensablauf

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Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

als andere Person:

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.

Rechtsbehelf

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Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport