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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

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Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Zuständige Stelle

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Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

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Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Welche Gebühren fallen an?

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Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

Mindestens betragen Sie 150 €.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Fachlich freigegeben durch

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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

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23.10.2020