Dienstleistungen A-Z


Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Zuständig

Fachdienst Gesundheitsamt

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
 

Verfahrensablauf

Text überspringen

Voraussetzungen

Text überspringen

Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Keine

Rechtsgrundlage

Text überspringen

§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
 

Anträge / Formulare

Text überspringen

- Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall  
- Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

Was sollte ich noch wissen?

Text überspringen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
06.07.2021