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Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beim Jobcenter beantragen

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine

Leistungsbeschreibung

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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen

Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.

Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.

Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Aus- oder Weiterbildungsjahr, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Aus- oder Weiterbildungsjahr erbracht werden.

Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des Menschen mit Behinderungen beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.

Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung

Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.

Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.

Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen des Jobcenters.

Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gewährt werden.

Verfahrensablauf

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Sowohl den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung als auch den Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch beantragen:

Den Eingliederungszuschuss können Sie außerdem online beantragen:

Zuständige Stelle

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Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Voraussetzungen

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Voraussetzung für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist,

Voraussetzung für den Eingliederungszuschuss ist,

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

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Den Ausbildungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Sie den Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag geschlossen haben. 

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor die Person, die Sie beschäftigen werden, ihre Arbeit aufnimmt. 

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

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01.11.2022

An wen muss ich mich wenden?

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Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Rechtsbehelf

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Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.