Dienstleistungen A-Z


Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, möglich.

Verfahrensablauf

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Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Voraussetzungen

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Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

Dies sind insbesondere:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben können, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Gebühren

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport