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Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen.  Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater)

Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.

Verfahrensablauf

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Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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 Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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etwa sechs bis acht Wochen.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

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An wen muss ich mich wenden?

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Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Telefon: 030 1815-1111

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

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Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.