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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungsbeschreibung

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Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.


Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2.


Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt oder mit dem Online-Verwaltungsangebot „PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst“ aktivieren lassen.


Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

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Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:


Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

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Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.

Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2

Fachlich freigegeben am

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25.10.2021