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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

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Gebühr: 113,00 Euro

Bemerkung:

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Antragsfrist:

6 bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

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Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Unterstützende Institutionen

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport