Dienstleistungen A-Z


Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.