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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und Ihr Praktikum verlängern möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Dauer (bei Spanne): 6 bis 8

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für eine Gesamtgeltungsdauer von sechs Monaten erteilt. Die weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

Bearbeitungsdauer

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(bei Spanne): ca. 6 bis 8

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

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25.11.2022

Rechtsgrundlage

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