Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
das örtliche Jugendamt
Personalausweis
Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt.
An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen.
Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung