Dienstleistungen A-Z


Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.

Mögliche Hilfen sind:

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.

Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Verfahrensablauf

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Das Jugendamt beauftragt in der Regel einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

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Welche Gebühren fallen an?

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Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung