Dienstleistungen A-Z


Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Text überspringen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

keine

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Dienste

Text überspringen

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.