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Verpflichtungserklärung abgeben

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Verfahrensablauf

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Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln (1):

Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung) (2):

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde (Landkreis oder größere Stadt) am Wohnort der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers.

Voraussetzungen

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abgeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung der Ausländerbehörde und kann daher unterschiedlich sein.

Rechtsgrundlage

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Bundeseinheitliches Merkblatts zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung

Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Persönliches Erscheinen ist bei schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung erforderlich

Unterstützende Institutionen

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

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13.07.2023

Gebühren

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