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Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

Verfahrensablauf

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Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

An wen muss ich mich wenden?

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Waffenbehörde

Voraussetzungen

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Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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keine

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
 

Fachlich freigegeben am

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21.08.2023

Online-Dienste

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