Dienstleistungen A-Z


Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Verfahrensablauf

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Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Rechtsgrundlage

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§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

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Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz

Fachlich freigegeben am

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17.08.2023