Dienstleistungen A-Z


Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

Text überspringen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung:

Der Prüfling muss

eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Text überspringen

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
17.08.2023

Gebühren

Text überspringen