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Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der  Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

 

Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

Verfahrensablauf

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Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

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 Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Rechtsgrundlage

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§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

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Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

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17.08.2023