Dienstleistungen A-Z


Erlaubnis zum Schießen beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie

Bedürfnis

Um mit Waffen schießen zu dürfen, müssen Sie gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben (Bedürfnis). Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn Sie

Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Als waffenrechtlich zuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden,

  1. wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren kein Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
  2. wenn nicht angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
  3. wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
  4. wenn Sie nicht wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.

Persönliche Eignung

Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

  1. Sie geschäftsunfähig sind.
  2. Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
  3. Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
  4. angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie die Schießerlaubnis nicht umschreiben lassen.

Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Die Schießerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Schießerlaubnis schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die Schießerlaubnis online beantragen wollen:

Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) oder Ihren Jagdschein müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.

Voraussetzungen

Text überspringen

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Anträge / Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Text überspringen

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 

Gebühren

Text überspringen

Online-Dienste

Text überspringen

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.