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Nachbeurkundung einer Eheschließung beantragen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.

Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Die Nachbeurkundung hat aber Vorteile:

Verfahrensablauf

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Bei einer persönlichen Beantragung vor Ort sind folgende Schritte erforderlich:

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.

Voraussetzungen

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Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Gebühr (fix): 50 Euro

Die vorstehenden Gebühren ergeben sich für Niedersachsen aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

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Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Was sollte ich noch wissen?

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Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Online-Dienste

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