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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen:

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

Verfahrensablauf

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  1. Mitteilung der Änderungen
  2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
  3. Weitergewährung der Leistung ohne Bescheid, Abänderungsbescheid oder Ablehnung
    3a) Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung

An wen muss ich mich wenden?

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Unterhaltsvorschussstelle: Sie können Änderungen bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt mitteilen.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Nachweise über etwaige eingetretene Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

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Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung