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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen:

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

Verfahrensablauf

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  1. Rücksendung des Überprüfungsbogens
  2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
  3. Weitergewährung der Leistung ohne Bescheid, Abänderungsbescheid oder Ablehnung
    ​​​​​​​3a) Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung

An wen muss ich mich wenden?

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Unterhaltsvorschussstelle: Sie können den Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Nachweise über etwaige eingetretene Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Rücksendung des Überprüfungsbogens innerhalb der von der zuständigen UV-Stelle gesetzten Frist.

Bearbeitungsdauer

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Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung