Dienstleistungen A-Z


Reihenfolge der Vornamen ändern

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

Voraussetzungen

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Je nach Bundesland unterschiedlich.
In Niedersachsen werden für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen durch das Standesamt Gebühren in Höhe von 30 Euro erhoben.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

grundsätzlich kurzfristig, abhängig vom konkreten Einzelfall

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Anträge / Formulare

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport