Dienstleistungen A-Z


Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

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Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

An wen muss ich mich wenden?

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an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

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1 Tag bis 6 Monate

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport