Dienstleistungen A-Z


Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Verfahrensablauf

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Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jugendamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

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keine

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Geswundheit und Gleichstellung

Online-Dienste

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