Dienstleistungen A-Z


Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Dauer.

Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

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Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.

Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.

Das Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.

Die Pflegepersonen wünschen oder benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

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Der Pflegekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab. 

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Dienste

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