Dienstleistungen A-Z


Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Leistungsbeschreibung

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Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

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Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „PflegekinderwesenDigital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

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Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Keine

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung