Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufaben müssen diese gemeldet werden. Die Anmeldung von Wachpersonal ist ausschließlich über das Bewacherregister (BWR) vorzunehmen.
Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung muss für folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Weihnachtsmärkte), Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteherinnen, Türsteher) und soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Wohnortnachweis
Auflistung der Wohnorte der letzten fünf Jahre
Identitätsnachweis
Deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass mit Meldebescheinigung; bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Personalausweis mit Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung; bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel oder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel mit Meldebescheinigung.
Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte beziehungsweise andere anerkannte Nachweise sind ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten.