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Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

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Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Verfahrensablauf

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Sie erstellen die notwendigen Antragsunterlagen mit dem Antragstellungsprogramm EliA.

Sie reichen die Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde ein.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Die Gebühr beträgt mindestens 1500 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Bearbeitungsdauer

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Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

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12.10.2023