Dienstleistungen A-Z


Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

Verfahrensablauf

Text überspringen

Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Die Gebühren sind abhängig von den Errichtungskosten. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
25.10.2023