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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

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Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Verfahrensablauf

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Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einreichen möchten, müssen Sie zunächst die vollständigen Antragsunterlagen einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Die Gebühr ist abhängig von den Errichtungskosten und beträgt mindestens 1100 Euro. 

Welche Fristen muss ich beachten?

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Vor Errichtung der Anlage.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

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25.10.2023

Online-Dienste

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