Dienstleistungen A-Z


Begasung anzeigen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

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Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

Verfahrensablauf

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Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

Voraussetzungen

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Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzlenen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.

Bearbeitungsdauer

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Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

Fachlich freigegeben durch

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Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

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23.11.2023

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