Dienstleistungen A-Z


Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

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Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport