Dienstleistungen A-Z


Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Zuständige Stelle

Text überspringen

Untere Wasserbehörde nach § 129 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) oder die Gemeinde nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NWG i.V.m. § 3 Zuständigkeitsverordnung Wasser (ZustVO-Wasser).

Voraussetzungen

Text überspringen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Rechtsbehelf

Text überspringen

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
29.11.2023