Dienstleistungen A-Z


Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

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Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.

Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

Verfahrensablauf

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Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen:

Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen:

Voraussetzungen

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Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

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06.12.2023