Dienstleistungen A-Z


Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen.

Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie bei einer Schuldnerberatung, einer psychosozialen Betreuung sowie einer Suchtberatung unterstützen. Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie außerdem bei der häuslichen Pflege von Angehörigen oder der Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen unterstützen, wenn diese persönlichen Verpflichtungen eine berufliche Eingliederung verhindern.

Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie Schuldentilgung, um die Bedingungen für die berufliche Eingliederung zu verbessern.

Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Ihre Beschäftigungsfähigkeit wieder stabilisiert wird.

Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Dies kann eine allgemeine Beratung über Suchtgefährdungen, Suchtmittel oder Abhängigkeit sein. Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Sie können kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn

Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderung oder bei der häuslichen Pflege von Angehörigen benötigen, und

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

Verfahrensablauf

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Grundsätzlich können Sie kommunale Eingliederungsleistungen von Ihrem zuständigen Jobcenter in Anspruch nehmen:

An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jobcenter

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die kommunalen Eingliederungsleistungen müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter in Anspruch nehmen, bevor die Kosten entstehen.

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung