Dienstleistungen A-Z


Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

Zuständig

Fachdienst Soziales

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Mietschulden haben, können diese nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage dient. Eine Übernahme durch die zuständige kommunale Behörde erfolgt, wenn Ihnen ein akuter Wohnungsverlust droht. Diese Unterstützung wird Ihnen in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Rückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

Verfahrensablauf

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Die Übernahme von Mietrückständen können Sie schriftlich oder online beantragen. Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin vor der Antragstellung zu vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

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An den örtlichen Sozialhilfeträger bzw. das örtliche Sozialamt

Voraussetzungen

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Ihre Mietschulden können nur übernommen werden, wenn unter anderem:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

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Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

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Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung