Dienstleistungen A-Z


Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Leistungsbeschreibung

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Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind insbesondere

Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

Das zentrale Fahrzeugregister kann unter anderem

Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erhalten nur berechtigte Stellen eine Auskunft, sowie Dritte, wenn diese darlegen, dass sie die Daten zur Verfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.

Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige örtliche Zulassungsbehörde

Voraussetzungen

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Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitaisierung

Gebühren

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