Dienstleistungen A-Z


Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Kontakt

Herr F. Eikermann

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Voraussetzungen

Text überspringen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Die Gebühren betragen 30,50 Euro.