Im Landkreis Peine sind nach einer vorrübergehenden Beruhigung des Infektionsgeschehens über die Jahreswende nun erneut Hinweise zu einem vermehrten Wildvogelsterben eingegangen.
„Der überwiegende Teil der Todesfälle lässt sich auf den Wintereinbruch zurückführen, bei einer Graugans wurde nun jedoch erstmalig wieder das Virus der Geflügelpest nachgewiesen, weitere Verdachtsfälle sind noch in Abklärung“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Im Vergleich zu anderen zuvor stark betroffenen Landkreisen ist das Geschehen bisher nicht sehr ausgebreitet – es wird derzeit noch von Einzelfällen ausgegangen.
Von einem Eintrag des neuen Geflügelpestvirustyps in die heimische Wildvogelpopulation wird in Peine aufgrund der Fundumstände auch weiterhin noch nicht ausgegangen. An den neuen Fundorten wurden keine Wildvogelansammlungen beobachtet oder von solchen berichtet.
„Totfunde von Vogelarten, die von der Geflügelpest betroffen sein können, wie Gänse, Enten, weitere Wasservögel, wie beispielsweise Blesshühner oder Haubentaucher, Greifvögel und Reihervögel, Rabenvögel sind ausschließlich per E-Mail an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de zu melden“, erklärt Schröder. Beizufügen seien ein Foto des Tieres / der Fundumgebung mit genauen Angaben zum Fundort (optimal mit Karten-Screenshot oder Koordinaten), der Tierart, gegebenenfalls weiterer lebender Vögel in der Nähe sowie Kontaktdaten zur Abklärung von Fragen.
Auf Versuche, erkrankte Tiere einzufangen, sollte auch aus Tierschutzgründen verzichtet werden, denn es gebe keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder diese zu retten. Auch würden erkrankte Vögel in Auffangstationen die dort versorgten Tiere erheblich gefährden. Durch das Belassen erkrankter Wildvögel in der Natur würden unnötiger zusätzlicher Stress durch das Einfangen und den Transport sowie eine Virusverschleppung vermieden. Eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren sei zwar selten, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Durch Fangversuche aufgescheuchte infizierte Tiere könnten das Virus in weitere Gebiete verbreiten. Mutmaßlich erkrankte Wildvögel sollten daher entweder dem Veterinäramt oder dem zuständigen Jagdpächter gemeldet und keinesfalls angefasst werden.
Kleine Singvögel wie Amseln, Meisen, Rotkehlchen, aber auch Tauben gelten als sehr wenig empfänglich für das Virus der Geflügelpest, erkranken nur sehr selten daran und scheiden wenig Virus aus, weshalb bei einzelnen Funden dieser in der Regel auf eine Abklärungsuntersuchung verzichtet wird. Diese Vögel können einfach im Garten vergraben oder unschädlich beseitigt werden. Bei gehäuften Todesfällen dieser Arten können die Tiere sicher mit einer umgestülpten Tüte ohne Berührung aufgesammelt und zum Veterinäramt zur Untersuchung gebracht werden. Um eine vorherige Kontaktaufnahme wird gebeten.
Der Landkreis Peine appelliert auch weiterhin an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich intensiv mit der Situation auseinanderzusetzen und vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung kommt es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an, in Form von Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung, Verbot des Zutritts Dritter.
Im Landkreis Peine besteht weiterhin kein flächendeckendes Aufstallungsgebot für Geflügel, nur einzelnen besonders gefährdeten Freilandbetrieben wurde die Aufstallung individuell angeordnet. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, soll verhindert werden.
Dies kann unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Überspannung der Ausläufe mit engmaschigen Netzen (25 mm Maschenweite) und
- Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.
Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
„Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen“, erläutert Schröder.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses unverzüglich nachgeholt werden.
Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen in der Regel ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.