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Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die sieben Standesämter im Kreisgebiet aus. In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.

Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören zum Beispiel die

  • Prüfung der Personenstandsregister,
  • Eintragung von Folgebeurkundungen,
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland,
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung,
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren,
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile.

Falls Sie personenstandsrechtliche Fragen, also zum Beispiel

  • zur Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles,
  • zur Eheschließung oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im In- und Ausland,
  • zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft,
  • zur Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen,
  • zur Abgabe von Sorgerechts- oder namensrechtlichen Erklärungen,
  • zur Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland,
  • zu Anträgen auf Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden oder
  • zum Kirchenaustritt

haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt.