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Inklusionsbeirat des Landkreises Peine

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das Ziel des Inklusionsbeirates des Landkreises Peine ist es, das Leben von und mit Menschen mit Behinderungen einfacher zu gestalten. Darum soll dieser Beirat für alle Beteiligten, Ansprechpartner und Mittler sein.

Neuer Vorsitzender des Inklusionsbeirates ist:

Horst Kunz wurde zum Vorsitzenden gewählt. Erika Hagemann und Nadja Stehlin sind seine Stellvertreterinnen.

Die Adresse lautet:

Horst Kunz
Drosselweg 6
38159 Vechelde
Tel. 05302/2814

Herr Kunz ist per email wie folgt erreichbar: Kunz.vechelde@t-online.de

Neuaufstellung des Inklusionsbeirates des Landkreises Peine

Warum ich mich ehrenamtlich engagiere! Fehlende Barrierefreiheit, nicht erkannte Hindernisse, unbekannte Erschwernisse und Diskriminierung begegnen Menschen mit Behinderung täglich. Um dem entgegenzuwirken und um einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft zu leisten, setze ich mich ehrenamtlich im Inklusionsbeirat ein. Vielfältige Aufgaben beschäftigen die Mitstreitenden des Inklusionsbeirates Tag für Tag. Da sind Stellungnahmen für Hoch- und Tiefbauvorhaben sowie Empfehlungen zu Inklusionsthemen abzugeben. Die verantwortlichen Verwaltungen sind auf mangelnde Barrierefreiheit aufmerksam zu machen, damit diese beseitigt werden. Dazu gehören vielfältige Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Sozialverbänden, Vereinen, man nennt das auch Netzwerkarbeit. In der Öffentlichkeit stoßen die Beteiligten häufig auf Unverständnis, Widerstände, Ablehnung, Nachlässigkeit. Das Ziel ist jedoch, dass jeder Mensch selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe am Leben teilhaben kann. Dann wird dem Sinn der UN Behindertenrechtskonvention entsprochen. Mit dem Ende der Legislaturperiode endet auch die Amtszeit des Inklusionsbeirates des Landkreises Peine. Der Kreistag muss einen neuen berufen, möglichst aus allen Gemeinden. Menschen mit Behinderung können ihre Interessenvertreter leider nicht selbst wählen, da es kein Wählerverzeichnis für sie gibt, in ganz Deutschland nicht! Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) steht, dass u.a. alle Landkreise zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einrichten. Grundlage hierzu ist eine Satzung, die der Kreistag beschlossen hat und an der auch Menschen mit Behinderung maßgeblich mitgewirkt haben. Mitglieder des Inklusionsbeirates des Landkreis Peine müssen selbst eine anerkannte Behinderung haben oder Elternteil eines Kindes mit Behinderung sein. Dieses Ehrenamt füllen Sie mit Leidenschaft trotz ihres eigenen Gesundheitsmanagements aus. Machen Sie mit bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.

Bewerbungen bitte bis zum 15.10.2026 an: soziales@landkreis-peine.de.   

Bitte nutzen Sie dazu das Formblatt auf der rechten Seite.

Horst Kunz - Vorsitzender des Inklusionsbeirates des Landkreises Peine