Die Kreisverwaltung hat zwei Allgemeinverfügungen zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Peine erlassen. Beide Allgemeinverfügungen vom 16.06.2023 wurden am 21.06.2023 veröffentlicht und treten am 22.06.2023 in Kraft.
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